Die Buchhaltungstabelle hält den Beleg mit der Bankbewegung verknüpft. Die prüfende Person kann das Original in einem Seitenbereich öffnen, die extrahierten Angaben kontrollieren und zur gleichen Buchungszeile zurückkehren, ohne den Weg durch Ordner und E-Mails rekonstruieren zu müssen.
Gemäss den Schweizer Vorgaben sind Geschäftsbücher und Buchungsbelege grundsätzlich zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren. Bei elektronischer Aufbewahrung müssen ausserdem Integrität, Lesbarkeit und Zugriff gewährleistet sein. Navor hält die Quelle und ihren Buchhaltungsbezug zusammen. Jedes Unternehmen bleibt für seine eigene Aufbewahrungspolitik und seine gesetzlichen Pflichten verantwortlich.